Dynamo Dresden Krise: Rücktritt des Präsidiums

Dynamo Dresden Krise: Rücktritt des Präsidiums - Quelle: pexels
Dynamo Dresden Krise: Rücktritt des Präsidiums – Quelle: pexels

Dynamo Dresden: Präsidium und drei Gremienmitglieder legten Ämter nieder.

Dynamo Dresden: Aufsichts- und Ehrenrat weiter voll handlungs- und beschlussfähig.

Dynamo Dresden Krise: Erklärung des Aufsichtsrates

01.10.2018 – PM SGD / TIME / Frank Zepp:

Das Präsidium der SG Dynamo Dresden sowie drei weitere Gremienmitglieder sind am Sonntag von ihren Ämtern zurückgetreten. Neben Präsident Andreas Ritter und den Vizepräsidenten Diana Schantin und Michael Winkler haben der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Andre Gasch sowie der Ehrenrats-Vorsitzende Dr. Klemens Rasel und das Ehrenratsmitglied Michael Walter ihre Ämter niedergelegt.

Alle sechs Gremienmitglieder hatten am Sonntagabend gegenüber dem Aufsichtsrat der SGD ihren Rücktritt erklärt. In einer gemeinsamen Erklärung, die in verschiedenen Medien veröffentlicht wurde, begründeten sie gegenüber der Öffentlichkeit ihre Beweggründe.

Andreas Ritter hatte das repräsentative Amt des Präsidenten der SG Dynamo Dresden am 22. November 2010 übernommen. Im November 2017 wurde er letztmalig auf der Ordentlichen Mitgliederversammlung für drei Jahre wiedergewählt. Er bekleidete das Ehrenamt fast acht Jahre und damit länger als jeder andere Präsident seit der Wiedervereinigung.

Der Aufsichtsrat der SG Dynamo Dresden wird zeitnah zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkommen und der Satzung entsprechend Schritte unternehmen, um die Arbeitsfähigkeit des Präsidiums innerhalb der vierwöchigen Kündigungsfrist wieder herzustellen. Das Präsidium ist laut Satzung von der rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereins ausgeschlossen. Der originäre Auftrag des Gremiums besteht in repräsentativen Aufgaben.

Es gibt mit Michael Bürger derzeit einen Nachrücke-Kandidaten für das Präsidium. Um beschlussfähig zu sein, muss das Präsidium aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Ein Übergangspräsidium muss bestimmt werden. Innerhalb von zwölf Wochen muss durch die Vereinsmitglieder der SGD ein neues Präsidium gewählt werden.

Die anderen Gremien sind weiter uneingeschränkt handlungs- und beschlussfähig. Über die Neubesetzung der vakanten Stellen in Aufsichts- und Ehrenrat der Sportgemeinschaft wird die SGD informieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert